Kein (Menschen-)Recht zu Sterben
Case of Pretty v. the United Kingdom, Application no. 2346/02
Im vielbeachteten Entscheid Pretty v. the United Kingdom hat sich der Gerichtshofs für Menschenrechte mit der Frage „Recht auf Leben bzw. Recht auf Tod“ auseinandergesetzt. Laut dem Gerichtshof verletzt ein strafrechtliches Verbot der Beihilfe zum Suizid die Europäische Menschenrechtskonvention nicht. Der Entscheid wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.
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