Velofahrer ohne Licht
Keine fahrlässige Körperverletzung
Das Bundesgericht hat die Einstellung eines Strafverfahrens gegen eine Autolenkerin bestätigt, die beim Abbiegen nach links in der Abenddämmerung den entgegenkommenden Fahrer eines Velos ohne Licht erst spät gesehen hatte. Es kam zwar zu keiner Kollision, doch stürzte der Radfahrer beim brüsken Bremsen und verletzte sich dabei schwer. Das gegen die Autofahrerin eingeleitete Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde eingestellt; und dabei bleibt es, nachdem die dagegen vom verletzten Velofahrer eingereichte Nichtigkeitsbeschwerde in Lausanne abgewiesen worden ist.
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