Einweisung in Altersheim war keine Freiheitsentziehung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat die Beschwerde einer heute 90-jährigen Frau abgewiesen, die von den zuständigen Vormundschaftsbehörden des Kantons Bern gegen ihren Willen in ein Altersheim eingewiesen worden war.
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