Tochter muss Rechnung zahlen, wenn Vater mit ihrem Handy Sexnummern anwählt
Eine Frau verweigerte einem Mobilfunkunternehmen die Bezahlung ihrer Handyrechnung in der Höhe von über 20'000 DM mit der Begründung, ihr Vater habe 0190er-Nummern angewählt, um Telefonsex zu betreiben. Sie machte geltend, Verträge mit Telefonsexanbietern und Prostituierten seien sittenwidrig und daraus entstehende Forderungen müssten daher nicht bezahlt werden. Mit Urteil von letzter Woche hielt der deutsche Bundesgerichtshof jedoch fest, ein Mobilfunkanbieter könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, welche Verbindungen angerufen würden und die Rechnung müsse bezahlt werden. Der zwischen einem Netzbetreiber und seinem Kunden geschlossene Telefondienstvertrag sei wertneutral. Der Netzbetreiber habe keinen Einfluss darauf, welche Teilnehmer zu welchen Zwecken in telefonischen Kontakt treten. Der Inhalt der geführten Gespräche sei für ihn nicht kontrollierbar und gehe ihn nichts an.
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