Jusletter

Kein öffentliches Kaufangebot an Crossair-Aktionäre

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Bankrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kein öffentliches Kaufangebot an Crossair-Aktionäre, in: Jusletter 12. November 2001
Gemäss Empfehlung der Schweizerischen Übernahmekommission von letzter Woche wird der UBS AG und der Credit Suisse Group gestützt auf Art. 32 Abs. 2 lit. e des Börsengesetzes (BEHG) eine Ausnahme von der Pflicht gewährt, den Namenaktionären und Inhabern von Genussscheinen der Crossair AG ein öffentliches Kaufangebot zu unterbreiten. Die Empfehlung wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.