Gegen Gebiss-Sanierung auf Kosten der Krankenkasse
Grundsatzgutachten zum Krankheitswert
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat den Krankheitswert verlagerter und überzähliger Zähne in einem Grundsatzgutachten abklären lassen. Der Krankheitswert ist die rechtliche Voraussetzung dafür, dass eine zahnärztliche Behandlung von der Krankenversicherung als Pflichtleistung zu übernehmen ist.
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