Für nichtig erklärte erleichterte Einbürgerung
Die erleichterte Einbürgerung einer mit einem Schweizer Partner verheirateten Person kann auch dann nachträglich für nichtig erklärt werden, wenn der zum Schweizer gewordene Ausländer inzwischen Dienst in Militär oder Zivilschutz geleistet hat. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts im Falle eines Türken hervor, der zunächst als Asylbewerber in die Schweiz eingereist war, danach eine Schweizerin geehelicht hatte und schliesslich die erleichterte Einbürgerung erlangte.
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