Jusletter

Falsche Überweisungsaufträge - wer haftet?

Der Kontoinhaber trägt immer ein Risiko

  • Autor/Autorin: Eric Buis
  • Rechtsgebiete: Bankrecht
  • Zitiervorschlag: Eric Buis, Falsche Überweisungsaufträge - wer haftet?, in: Jusletter 17. September 2001
Der Inhaber eines Bankkontos muss sich unter Umständen damit abfinden, dass die Bank bei einem falschen oder gefälschten Überweisungsauftrag die Überweisungssumme dem Konto belasten darf. Jedem Kontoinhaber ist daher zu empfehlen, geeignete Vorsichtsmassnahmen zu treffen. Das gilt namentlich für das Internetbanking, wo die Identifikation des Überweisenden rein technisch erfolgt.

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