Teges Patentstreit
Urteilsbegründung ohne Überraschungen
Die nunmehr veröffentlichte schriftliche Begründung des Urteils des Bundesgerichts im Streit um die Rechte an den von der einstigen Tege AG vertriebenen Pommes-Frites-Automaten enthält kaum Neues zum Patentstreit selber (vgl. NZZ vom 9. 6. 01).
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