Jusletter

Blasen statt Bluten

Atemlufttest genügt als Beweis für Blaufahrt

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Blasen statt Bluten, in: Jusletter 27. August 2001
Eine Verurteilung wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand setzt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht in jedem Fall die Durchführung einer Blutprobe voraus. Vielmehr kann dafür grundsätzlich auch auf das Ergebnis eines Atemlufttests abgestellt werden. Mit dem einstimmig gefällten Grundsatzentscheid des Kassationshofs in Strafsachen wird ein Urteil der Nidwaldner Strafjustiz aufgehoben, die einen Motorradfahrer freigesprochen hatte, obwohl zwei Atemlufttests Werte von 1,36 und 1,54 Gewichtspromillen ergeben hatten. Die kantonalen Richter vertraten die Auffassung, in solchen Fällen sei die Anordnung einer Blutprobe zwingend und wenn davon abgesehen werde, fehle es am gesetzlich verlangten Beweis für eine Verurteilung wegen Blaufahrens.

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