Jusletter

Das Hanfverbot trifft auch Setzling und Samen

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Betäubungsmittelstrafrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Das Hanfverbot trifft auch Setzling und Samen, in: Jusletter 20. August 2001
Auch Setzlinge und Samen der Hanfpflanze fallen laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts unter das Betäubungsmittelgesetz, wenn sie indirekt der Gewinnung von Betäubungsmitteln dienen.

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