Jusletter

Wenn ein Mann seinen «Mädchennamen» wieder will

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Personenrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Wenn ein Mann seinen «Mädchennamen» wieder will, in: Jusletter 18. Juni 2001
Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Walliser Kantonsregierung aufgehoben, die einem getrennt lebenden Ehemann gestattet hatte, wieder seinen angestammten Namen zu tragen, den er bei der Heirat zugunsten des Namens seiner Frau aufgegeben hatte (Art. 30 Abs. 2 Zivilgesetzbuch).

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