Witwenrente für Geschiedene
Nur beim Tod des letzten Ex-Gatten
Eine zweimal geschiedene Frau hat laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) keinen Anspruch auf eine Witwenrente, wenn ihr erster Ex-Mann nachträglich verstirbt. Soweit das Gericht vor zwei Jahren anders entschieden hatte, wird daran nicht festgehalten (H 246/98 vom 24. 2. 99). Vielmehr soll die vor der 10. AHV-Revision entwickelte Rechtsprechung weiterhin Gültigkeit haben (BGE 116 V 67).
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