Die Journalistenfrage als Anstiftung
Bestätigter Schuldspruch für «Blick»-Reporter Dammann
Das Bundesgericht hat den Schuldspruch des Zürcher Obergerichts im Falle des «Blick»-Reporters Viktor Dammann bestätigt, der im Zusammenhang mit Recherchen über den Fraumünsterpost-Raub wegen Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses zu einer Busse von 500 Franken verurteilt worden war. Der Entscheid des Kassationshofs in Strafsachen, mit dem die eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde des Journalisten abgewiesen wurde, fiel erst nach mündlicher Beratung des Urteils und damit vermutlich nicht einstimmig.
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