Ehe zwecks Aufenthalts
Scheidung für die getäuschte Braut
Wer seinem Partner Liebe vortäuscht, die Ehe aber nur eingeht, um als Ausländer eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz zu erhalten, muss auch ohne vorgängige vierjährige Trennung damit rechnen, dass gegen seinen Willen die Scheidung ausgesprochen wird. Das geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, mit welchem die bereits drei Monate nach der Heirat eingereichte Scheidungsklage einer Frau gutgeheissen wurde. Sie hatte ihren ausländischen Mann aus Liebe geheiratet und erst danach von ihm erfahren müssen, dass er ihre Gefühle keineswegs erwidert, sondern sich nur eine Aufenthaltsbewilligung verschaffen wollte.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare