Fiskus bittet Kantonalbanken zur Kasse
Die Kantonalbank der Waadt unterliegt ab dem Jahre 1995 mit Gewinn und Kapital vollumfänglich der direkten Bundessteuer. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor. Es hat eine gegen die Steuerveranlagung gerichtete Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Bank einstimmig abgewiesen. Und nachdem das Pilotverfahren für den Fiskus positiv ausgegangen ist, gedenkt die Eidgenössische Steuerverwaltung, auch andere öffentlichrechtlich konstituierte Kantonalbanken in vergleichbarer Situation - namentlich erwähnt werden im Urteil die Kantonalbanken Zug, Jura, Wallis und Genf - der Besteuerung zu unterwerfen.
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