Adoption ohne Zustimmung der Mutter
Der Wunsch urteilsfähiger Kinder ist zu respektieren
Im Zusammenhang mit Adoptionen gegen den Willen der leiblichen Eltern will das Bundesgericht vermehrt dem Willen des betroffenen Kinds Rechnung tragen. Sofern dieses urteilsfähig ist, in der Familie der künftigen Adoptiveltern verwurzelt lebt und keine echte Beziehung zu den leiblichen Eltern hat, soll der klare und starke Wunsch nach Adoption durch die Pflegeeltern respektiert werden.
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