Kirchensteuerpflicht juristischer Personen nicht verfassungswidrig
Bundesgericht weicht nicht von seiner langjähriger Rechtsprechung ab
Die Kirchensteuerpflicht juristischer Personen, die es in zwanzig Kantonen gibt, verstösst nicht gegen das übergeordnete Verfassungsrecht. Das Bundesgericht hat in einem neuen Urteil eine Änderung seiner Praxis abgelehnt. Auch die Regelung der Glaubens- und Gewissensfreiheit in der neuen Bundesverfassung biete keinen Anlass für eine Abkehr von der über hundert Jahre alten Rechtsprechung.
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