Jusletter

Bezahlen muss nur, wer auch empfangen kann

Umsetzer für ausländische TV-Programme

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Bezahlen muss nur, wer auch empfangen kann, in: Jusletter 7. August 2000
Wer ein Fernsehgerät verwendet, das für den drahtlosen terrestrischen Empfang gar nicht ausgerüstet ist, kann nicht dazu verpflichtet werden, eine Benutzungsgebühr für eine regionale Umsetzeranlage zu bezahlen, die in topographisch schwierigen oder schwach besiedelten Gebieten anstelle eines Kabelnetzes ausländische Fernsehprogramme verbreitet. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das die staatsrechtliche Beschwerde eines Fernsehkonsumenten gutgeheissen hat, der laut einem Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichts der Tele-Rätia AG eine Gebühr von 10 Franken im Monat entrichten sollte, obwohl sein Fernsehgerät nur für den Empfang ab Satellit ausgerüstet ist.

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