Keine Exhumierung zwecks Vaterschaftstest
Das Bundesgericht lehnt es ab, die Leiche eines im Jahre 1976 verstorbenen Mannes exhumieren zu lassen, um mittels eines DNA-Tests abzuklären, ob er der biologische Vater einer heute 61-jährigen Person sein könnte. Laut dem einstimmig gefällten Urteil aus Lausanne handelten die zuständigen Gerichte des Kantons Genf jedenfalls nicht willkürlich, als sie das Ansinnen des Sohnes einer unverheirateten Mutter ablehnten. Diese hatte nach der Geburt im Jahre 1939 den betreffenden Mann zwar als Vater des Kindes angegeben, doch war eine Vaterschaftsklage wegen des unseriösen Lebenswandels der Mutter im Jahre 1948 rechtskräftig abgewiesen worden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare