Keine Amtshilfe an die US-Börsenaufsicht
Nur ungenügend zugesicherte Vertraulichkeit
Das Bundesgericht untersagt der EBK, im Fall eines vermuteten Insider-Geschäfts der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (SEC) Amtshilfe zu gewähren, weil diese bisher die Wahrung der Vertraulichkeit nicht hinreichend zugesichert und sich sogar eine Veröffentlichung der von der Schweiz verlangten Auskünfte auf Internet vorbehalten hat.
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