E-Mail-Überwachung
Zweibeinige rechtliche Basis
Der E-Mail-Verkehr darf nur unter den gleichen strengen Voraussetzungen überwacht werden wie ein Telefonanschluss. Wie das Bundesgericht in einem neuen Urteil in Erinnerung ruft, bedarf es dafür gestützt auf die kantonalen Strafprozessordnungen eines richterlichen Genehmigungsentscheids.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare