Jusletter

Schweizerische gesetzliche Regelung der Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung beim Menschen tritt in Kraft

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Recht auf Leben. Persönliche Freiheit
  • Zitiervorschlag: Jurius, Schweizerische gesetzliche Regelung der Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung beim Menschen tritt in Kraft, in: Jusletter 11. Dezember 2000
Das schweizerische Fortpflanzungsmedizingesetz erklärt das Kindeswohl zum obersten Grundsatz. Die Daten der Samenspender sind beim Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen während achtzig Jahren aufzubewahren. Hat das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, so kann es dort Auskunft über Name, Vorname, Geburtstag, Geburtsort, Wohnort, Heimatort, Nationalität, Beruf, Ausbildung und äussere Erscheinung des Spenders verlangen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

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