Geldwäscherei doch nicht verjährt
Aufgehobener Freispruch des Zürcher Obergerichts
Das Obergericht muss im Falle des ehemaligen SBG-Vizedirektors Josef Oberholzer, den es wegen Verjährung von der Anklage der Geldwäscherei freigesprochen hatte, über die Bücher. Das Bundesgericht hat eine Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft gutgeheissen und den vom Kassationsgericht bestätigten Freispruch aufgehoben.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare