Aufnahmen dürfen 100 Tage aufbewahrt werden
Öffentliche Überwachungskameras
Videoaufnahmen von Überwachungskameras im öffentlichen Raum dürfen während 100 Tagen aufbewahrt werden. Nach Ansicht des Bundesgerichts kann die entsprechende Regelung im neuen St. Galler Polizeireglement verfassungskonform angewendet werden.
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