Entlastung des überlasteten Schweizerischen Strafregisters
Ab sofort können Privatpersonen bis auf weiteres keinen Strafregister-Auszug mehr direkt am Schalter im Bundesamt für Justiz in Bern beziehen. Strafregister-Auszüge können nur noch schriftlich bestellt werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire