Ausführungsbestimmungen zum neuen Strafgesetzbuch verabschiedet
Verordnung über das Strafregister umfassend revidiert
Der Bundesrat hat am 29. September 2006 die Ausführungsbestimmungen zum revidierten Strafgesetzbuch verabschiedet und auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Auf den gleichen Zeitpunkt tritt auch die Totalrevision der Verordnung über das Strafregister in Kraft.
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