Bundesanwaltschaft: Handlungsbedarf bei Führung und Verantwortlichkeiten
Aufsichtsrechtliches oder disziplinarisches Einschreiten hingegen nicht notwendig
Die von Bundesrat Christoph Blocher angeordnete Administrativuntersuchung über die Bundesanwaltschaft hat ergeben, dass es in der Bundesanwaltschaft Mängel in den Bereichen Organisation, interne Abläufe und Führung sowie Abklärungsbedarf hinsichtlich der Verantwortlichkeiten, insbesondere zwischen der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei in der Phase der Vorermittlungen gibt.
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