Wenig Opfersymmetrie
Reduktion der Zahl der Bundesrichter
Bei der konkreten Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Reduktion der Zahl der Bundesrichter von bisher 41 auf 38 spielt wenig Opfersymmetrie: Das bisherige Bundesgericht in Lausanne und das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) in Luzern, die zum 1. Januar des kommenden Jahres zu einem einzigen höchsten Gericht mit zwei Standorten fusioniert werden, haben am 25. September 2006 beschlossen, dass das grosse Bundesgericht lediglich ein Mitglied, das kleine EVG dagegen deren zwei abgeben muss.
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