Entwurf für deutsches Rechtsdienstleistungsgesetz
Die Bundesregierung hat am 22. August 2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts beschlossen. Mit dieser grundlegenden Reform soll das geltende Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 vollständig aufgehoben und durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst werden. Das Gesetz soll Mitte 2007 in Kraft treten, es bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Das RDG führt keine umfassende Rechtsdienstleistungsbefugnis unterhalb der Rechtsanwaltschaft ein
- 2. Das RDG gilt nur für den aussergerichtlichen Bereich und reglementiert nur noch Fälle echter Rechtsanwendung
- 3. Das RDG erlaubt allen Berufsgruppen Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen
- 4. Das RDG ermöglicht neue Formen der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten
- 5. Das RDG erlaubt unentgeltliche Rechtsdienstleistungen
- 6. Das RDG ermöglicht allen Vereinen die rechtliche Beratung ihrer Mitglieder
- 7. Das RDG reglementiert nur das Forderungsinkasso und nicht den Forderungskauf
- 8. Die Regelungen über die Prozessvertretung vor Gericht werden in allen Verfahrensordnungen aneinander angeglichen
- 8. Die Regelungen über die Prozessvertretung vor Gericht werden in allen Verfahrensordnungen aneinander angeglichen
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire