Die Belastungsgrenze für Grundpfandrechte
Es gehört zum Tagesgeschäft eines Grundbuchamtes, dass ein Grundstück mit einem Grundpfandrecht belastet wird. Grundsätzlich bestimmt der Darlehensgeber (in Vereinbarung mit dem Grundeigentümer) die maximale Höhe der Pfandbelastung. Hingegen gibt es gewisse gesetzliche Schranken bei der Errichtung von Grundpfandrechten. Diese Schranken sowie die bevorstehenden diesbezüglichen Gesetzesänderungen sind Gegenstand der vorliegenden Ausführungen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangslage
- 2. Nichtlandwirtschaftliche Grundstücke
- a. Heutige Regelung
- aa. Schuldbrief
- bb. Gült
- cc. Grundpfandverschreibung
- b. Beabsichtigte Gesetzesänderungen
- 3. Landwirtschaftliche Grundstücke
- a. Heutige Regelung
- b. Beabsichtigte Gesetzesänderung
- 4. Spezialfälle
- a. Beginn eines Werkes
- b. Verwaltungsvermögen
- 5. Exkurs: dringliche Beschlüsse gegen die Bodenspekulation
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire