Stromnetz-Gesellschaft Swissgrid kann starten
Keine aufschiebende Wirkung der Weko-Beschwerde
Die Stromnetz-Gesellschaft Swissgrid AG kann unter den von ihr selbst vorgeschlagenen und akzeptierten Auflagen starten: Der Präsident der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts hat der Beschwerde der Weko gegen den Entscheid der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen (Reko/Wef) die aufschiebende Wirkung verweigert.
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