Weko untersucht Preisempfehlungen bei drei Hors-Liste-Medikamenten
Für Medikamente, die in der Grundversicherung nicht von den Krankenkassen rückvergütet werden, bestehen keine staatlich bzw. gesetzlich vorgegebenen Höchstpreise. Trotzdem machen die Herstellerinnen solcher Medikamente Empfehlungen für die Festlegung der Publikumspreise. Die Weko hat daher am 26. Juni 2006 eine Untersuchung über die Preisbildung bei drei Hors-Liste-Medikamenten eröffnet.
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