RK-S: Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates schliesst sich in der Haftpflichtfrage dem Nationalrat an. Demnach soll der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht zu den für den Registereintrag erforderlichen persönlichen Voraussetzungen (Art. 8 BGFA), sondern zu den Berufsregeln (Art. 12 BFGA) gehören.
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