Kaderlöhne börsenkotierter Gesellschaften werden transparenter
Börsenkotierte Gesellschaften müssen in Zukunft ihre Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung offen legen. Der Bundesrat hat am 24. Mai 2006 die neuen Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt.
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