Fehlt der UBI der Sinn für Humor?
Paul Ochsners Testmethode im «Kassensturz» zu Unrecht gerügt
Die Programmaufsicht im Bereich von Radio und Fernsehen dient laut einem Urteil des Bundesgerichts dem Schutz der unverfälschten Willens- und Meinungsbildung der Öffentlichkeit und nicht in erster Linie der Durchsetzung kommerzieller oder anderer privater Anliegen.
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