Klare Abgrenzung zwischen Glücksspiel- und Geschicklichkeitsgeräten
EJPD verzichtet auf eine Revision der Geldspielautomatenverordnung
Es bleibt bei der klaren Abgrenzung zwischen Glücksspiel- und Geschicklichkeitsgeräten: Angesichts der überwiegend ablehnenden Stellungnahmen der Vernehmlassung verzichtet das EJPD darauf, durch eine Verordnungsrevision künftig mehr zufallsbestimmte Spielelemente innerhalb eines Geschicklichkeitsspiels zuzulassen.
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