Grenzen der Kommentarfreiheit überschritten
Beschwerde gegen «SonntagsBlick» teilweise gutgeheissen
Die Grenzen der Kommentarfreiheit sind überschritten, wenn ein stark dramatisierender und kommentierender Bericht der Leserschaft zu wenig deutlich macht, auf welchen – mageren – Fakten drastische Einschätzungen beruhen. Zu diesem Schluss ist der Presserat in einer am 2. Mai veröffentlichten Stellungnahme gelangt.
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