Asylrekurskommission klärt zwei Rechtsfragen
Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) hat zwei Rechtsfragen grundsätzlicher Natur geklärt. Zunächst hat sie festgestellt, dass im Ausland weilenden Familienmitgliedern von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen die Einreise zu bewilligen ist, selbst wenn die Familie nicht durch die Flucht getrennt wurde. Sodann hat sie erkannt, dass das geltende Recht keine allgemein gültige Wartefrist für die Familienzusammenführung von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen vorsieht.
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