Neue Unvereinbarkeitsbestimmungen im Parlamentsgesetz – Klärung durch die Auslegungsgrundsätze der Büros
Zu Beginn der Wintersession 2007 treten die neuen Unvereinbarkeitsbestimmungen des Parlamentsgesetzes in Kraft (Art. 14 und 15). Danach ist die Mitgliedschaft in geschäftsleitenden Organen gewisser Organisationen und Unternehmungen, bei denen der Bund eine beherrschende Stellung hat, unvereinbar mit einem parlamentarischen Mandat.
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