Folgenschwere Abgrenzung
Änderung oder Neuabschluss des Versicherungsvertrags?
Wird eine bestehende gemischte Lebensversicherung auf das Risiko Unfalltod ausgeweitet, ist dies laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts als Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags zu werten und nicht bloss als Vertragsänderung.
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