Schweizerisches Handelsamtsblatt im elektronischen Zeitalter
Der Bundesrat hat am 15. Februar die Totalrevision der Verordnung über das Schweizerische Handelsamtsblatt beschlossen. Diese Revision ermöglicht den erstmaligen Einsatz der qualifizierten digitalen Signatur bei der Veröffentlichung von rechtsrelevanten Wirtschaftsdaten im Internet und regelt den Betrieb einer der bedeutendsten E-Government-Anwendungen in der Schweiz. Die Verordnung tritt am 1. März 2006 in Kraft. Herzstück der total revidierten Verordnung ist die Regelung der elektronischen Veröffentlichung des SHAB und deren Massgeblichkeit (Art. 9). Die Verordnung entstand unter wesentlicher Mitarbeit von Weblaw.
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