Die Strafbarkeit von Doping nach schweizerischem Recht: Postulate de lege ferenda
Staaten machen es sich vermehrt zur Aufgabe, der Dopingproblematik mit Gesetzen zu begegnen. In der Schweiz sind seit dem 1. Januar 2002 erstmals spezifische Doping-Strafbestimmungen im Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport in Kraft. Der folgende Beitrag zeigt anhand der ersten (negativen) Erfahrungen der Justiz Schwachstellen dieser strafgesetzlichen Dopingregelung auf und macht Vorschläge zu deren Optimierung und für einen neuen Straftatbestand «Sportwettbewerbsverfälschung».
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die Strafbarkeit von Doping nach dem Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport
- I. Gesetzliche Regelung im Überblick
- 1. Gesetzessystematik und Gesetzeswortlaut
- 2. Begriff des Dopings
- 3. Geschütztes Rechtsgut
- 4. Straftatbestand
- a) Objektiver Tatbestand
- b) Subjektiver Tatbestand
- 5. Konkurrenzen
- 6. Bestrafung
- 7. Strafverfolgung
- a) Strafverfolgung von Amtes wegen
- b) Kantonale Gerichtsbarkeit
- 8. Kontrolle der Einfuhr durch den Bund
- a) Dopingmittel
- b) Arzneimittel zu Dopingzwecken
- II. Kasuistik
- III. Optimierungspotential der gesetzlichen Regelung
- 1. Ziel und Zweck
- 2. Dopinglisten
- 3. Bestimmte Sportarten bzw. reglementierter Wettkampfsport
- 4. Tierdoping
- 5. Tathandlungen
- 6. Selbstdoping
- 7. Vorbereitungshandlungen zu Selbstdoping
- 8. Handeln zu Dopingzwecken
- 9. Konkurrenzen
- 10. Strafdrohung
- 11. Strafverfolgung
- C. Bedürfnis nach einem neuen Straftatbestand «Sportwettbewerbsverfälschung»?
- I. Ausgangslage
- II. Regelungsort
- III. Geschütztes Rechtsgut
- IV. Inhaltliche Regelungsaspekte
- 1. Anwendbarkeit der Generalklausel von Art. 2 UWG
- 2. Abstraktes Gefährdungsdelikt
- 3. Antragsdelikt und Strafdrohung
- 4. Persönlicher Geltungsbereich
- 5. Sachlicher Anwendungsbereich
- 6. Neuer Tatbestand «Sportwettbewerbsverfälschung»
- D. Zusammenfassende Bemerkungen
- Literaturverzeichnis
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