Stadt Zürich abgeblitzt
Keine Sistierung des Reglemente-Streits bis zum Südanflug-Entscheid
Das Verwaltungsbeschwerdeverfahren im Streit um das vorläufige Betriebsreglement für den Flughafen Zürich (Verfahren B-2005-44) wird nicht sistiert, bis die Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt über das ebenfalls hängige Beschwerdeverfahren im Zusammenhang mit der Einführung der Südanflüge (Verfahren B-2003-48) entschieden hat.
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