Strafverschärfung verlangt
Grobe Fahrlässigkeit am Zebrastreifen
Das Bundesgericht verlangt einen Schuldspruch wegen grober Verkehrsregelverletzung für einen Autolenker, der auf dem rechten Fahrstreifen über einen Fussgängerstreifen gefahren war, während auf dem linken Fahrstreifen der Lenker eines Polizeifahrzeugs angehalten hatte, um einer Fussgängerin den Vortritt zu lassen.
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