Einheitliche Regelung für Polizeizwang im Zuständigkeitsbereich des Bundes
Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Zwangsanwendungsgesetz
Die Anwendung von polizeilichem Zwang im Zuständigkeitsbereich des Bundes wird einheitlich geregelt. Der Bundesrat hat am 18. Januar die Botschaft zum Zwangsanwendungsgesetz verabschiedet. Das neue Gesetz gilt für die Polizeiorgane des Bundes sowie für die kantonalen Organe bei Rückführungen von Ausländern und Transporten von Personen im Auftrag von Bundesbehörden im Inland.
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