Das vernachlässigte Stimmrecht der Anlagefonds
Vertragliche Anlagefonds stossen bei der Ausübung ihrer Stimmrechte in der Praxis auf Probleme. Geplante Gesetzesrevisionen (das neue Kollektivanlagengesetz bzw. die Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts) versprechen bis jetzt dennoch keine Klarstellung dieser Rechte.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Stimmrecht als selbstverständlich vorausgesetzt
- III. Art. 685d Abs. 2 OR als Hinderung
- IV. Eine entsprechende Klarstellung rechtfertigt sich aus verschiedenen Gründen
- V. Vertraglichem Anlagefonds zu Unrecht das Stimmrecht verweigert
- VI. Keine Klarstellung in Sicht
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