Untersuchung gegen Coca-Cola und Feldschlösschen abgeschlossen
Die Vereinbarung zwischen Feldschlösschen und Coca-Cola Beverages AG ist kartellrechtlich nicht zu beanstanden. Langjährige Exklusivvereinbarungen von Feldschlösschen mit Gaststätten sind jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Zu diesem Schluss kommt die Wettbewerbskommission (Weko) in ihrer Untersuchung des Getränkevertriebs an Gaststätten.
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