Regelung der Verwahrung und Übertragung von Bucheffekten
Zum Entwurf für ein Bucheffektengesetz
Eine Arbeitsgruppe aus verwaltungsinternen und -externen Juristinnen und Juristen unter Leitung der Schweizerischen Nationalbank hat dem Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Verwahrung und Übertragung von Bucheffekten (Bucheffektengesetz, BEG) vorgelegt. Auftrag der Arbeitsgruppe war es, einen von Prof. Dr. Hans Caspar von der Crone für die Schweizerische Bankiervereinigung erarbeiteten Vorentwurf zu überarbeiten. Der Bericht zum Bucheffektengesetz enthält auch einen Teil zum Haager Wertpapierübereinkommen. Das Übereinkommen ist ein internationales Instrument zur Vereinheitlichung des Kollisionsrechts im Bereich der mediatisiert verwahrten Wertpapiere. Da sowohl das Bucheffektengesetz wie auch das Haager Wertpapierübereinkommen überwiegend technischer Natur sind, führen die Eidg. Finanzverwaltung und das Bundesamt für Justiz keine breite Vernehmlassung, sondern gemeinsam in einem ausgewählten Kreis von Sachkundigen und Interessierten bis Ende Februar 2005 eine Anhörung durch. Der erwähnte Bericht ist auf der Webseite www.efd.admin.ch/d/dok/berichte abrufbar. Im Folgenden werden die beiden Projekte vorgestellt.
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