Sesseltänze im Bundesgericht
Gruppendynamisch ausgehebeltes Anciennitätsprinzip
Früher war alles einfacher im Bundesgericht, selbst die heikle Frage, wer jeweilen für zwei Jahre als Präsident die Geschicke des hohen Hauses leiten darf. Das ergab sich zwingend aus der Telefonliste, auf der die Namen der Richter nach Amtsalter aufgeführt waren. Wer sich zuoberst befand von denen, die bis dahin noch nicht durften, der wurde dem Parlament zur Wahl als Vizepräsident vorgeschlagen. Dass er gewählt wurde und zwei Jahre danach als Präsident nachrückte, war früher so sicher wie das Amen in der Kirche.
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